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Feldstücke pflegen

Die Feldstückspflege umfasst alle Arbeiten rund um das Feldstück wie

  • Feldstück aufnehmen
  • Feldstück abgeben
  • Flächenänderungsauftrag erfassen

Sachbearbeiter können darüber hinaus

  • neue Feldstücke erstellen
  • Feldstücke vereinen
  • Feldstücke teilen
  • Feldstücke löschen
  • Flächenänderungsaufträge einpflegen
  • Feldstücke bearbeiten
  • Abzugsfläche (z. B. Strommast) erstellen oder löschen

Nach Auswahl des betroffenen Feldstücks können Sie zwischen den nachfolgenden Funktionen wählen:

Feldstück aufnehmen

Feldstück aufnehmen

Feldstück abgeben

Feldstück abgeben

Feldstücksänderungsauftrag erstellen

Feldstücksänder-
ungauftrag erstellen

Feldstücksänderungsauftrag bearbeiten

Feldstücksänder-
ungsauftrag bearbeiten

Feldstücksänderungsauftrag löschen

Feldstücksänder-
ungsauftrag löschen

Feldstück aufnehmen

Mit dem Werkzeug „Feldstück aufnehmen“ wird ein gewähltes Feldstück in den Bestand aufgenommen.

Was tun, wenn es auf der Fläche noch gar kein Feldstück gibt?

Soll eine Fläche aufgenommen werden, die bislang noch nicht beantragt wurde und für die dementsprechend noch kein Feldstück vorhanden ist, muss für diese Fläche zunächst ein neues Feldstückspolygon erstellt werden. Das kann über einen Flächenänderungsantrag in der Feldstückkarte beauftragt werden. Das Einpflegen übernimmt der zuständige Sachbearbeiter am AELF (siehe Punkt Feldstück ändern).
Es ist weiterhin möglich dafür einen schriftlichen Antrag zu verwenden:

Mitteilung über den Zugang von in der Feldstückskarte (FeKa) bisher nicht erfassten Feldstücken Externer Link

Feldstück abgeben

Sie können nur Feldstücke abgeben, für die im aktuellen Jahr noch keine Nutzung erfasst ist. Im Bedarfsfall vorher die Nutzung unter „Anträge / MFA-Online / Flächen- und Nutzungsnachweis“ wieder löschen! Näheres hierzu siehe Rubrik

Nutzungen erfassen

Feldstück ändern

Mögliche Änderungen:

  • Namen des Feldstücks ändern
  • Neues Feldstück zeichnen: Neue Fläche zeichnen, wenn es noch kein Feldstück gibt
  • Geometrie ändern: Für die Änderung der Feldstücksfläche und die Erfassung neuer Flächen muss ein Flächenänderungsauftrag erfasst werden.
Flächenänderungsauftrag

Die Änderung eines Feldstücks geschieht mittels eines Flächenänderungsauftrag, der in der Ebene Feldstücke erstellt wird. Der Änderungsauftrag ist erreichbar aus dem Menü „Feldstücke prüfen“ heraus, oder direkt in der Feldstückskarte (FeKa).
Wählen Sie die Ebene Feldstücke und klicken Sie das zu ändernde Feldstück an. Mit Klick auf das Werkzeug „Flächenänderungsauftrag erstellen" öffnet sich das Dialogfenster und die aktuellen Feldstücksgrenzen des gewählten Feldstücks (FS) werden angezeigt. Die angezeigten Stützpunkte des FS können nun an die gewünschte Position gezogen werden. In dem Dialogfenster werden diese Zugänge und Abgänge miteinander aufsummiert und als Endergebnis der Flächengrößenänderung als Abgang oder Zugang unten rechts angezeigt. Links daneben ist die ursprüngliche und die gewünschte Flächengröße angegeben. In diesem Fenster muss bei Flächenänderungen über 50 m² außerdem das Abgangs-/Zugangsdatum sowie der Grund erfasst werden. Wählen Sie den entsprechenden Grund über die Schaltfläche neben dem Abgangsgrund aus.

Die Gründe gliedern sich auf in

  • Bewirtschafterwechsel (z. B. Beendigung Pachtverhältnis, Verpachtung, Verkauf)
  • Umwidmung zu Nicht-LF (z. B. aufgrund Bebauung, Nutzung als Privatgarten, Parkplatz, durch Aufforstung; Wiederaufnahme der Fläche in den Mehrfachantrag nicht oder nur schwer möglich)
  • Aufgabe der Bewirtschaftung (die Fläche bleibt in Betriebsbesitz, wird jedoch nicht mehr beantragt – auch nicht von anderen Betrieben-, könnte jedoch wieder in den Antrag übernommen werden. Diese Fläche wird nicht baulich verändert)
  • Feldstücksgrenzen anpassen (geringfügige Änderung bis 100 m² durch den Landwirt)
  • Zugang z. B. bei Flächenvergrößerungen durch Zupacht oder Anpassung der Grenzen ans aktuelle Luftbild)

Zusätzlich sollte eine Bemerkung angegeben werden. Mit Klick auf „Speichern“ wird der Änderungsauftrag im System übernommen und kann vom zuständigen Sachbearbeiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in die Ebene FeKa bearbeitet und eingepflegt werden.

Bitte beachten SIe
Mitgeteilte Änderungsaufträge erlangen erst nach dieser Bearbeitung durch die Sachbearbeitung eine Gültigkeit. Melden Sie ihre Änderungsaufträge also frühzeitig, damit die Anpassungen noch rechtzeitig vor Ende der Antragstellung eingepflegt werden können.

Weiterhin kann ein bereits bestehender Flächenänderungsauftrag mit dem Werkzeug „Flächenänderungsauftrag bearbeiten“ erneut bearbeitet werden.
Aus der Ebene Feldstücke Änderungen und dem selektierten Änderungsauftrag heraus kann direkt wieder über das Werkzeug „Flächenänderungsauftrag bearbeiten“ in den bereits bestehenden Änderungsauftrag eingestiegen und dieser bearbeitet werden.
Die Änderungen (Vorgehensweise wie im Absatz oberhalb beschrieben) werden ebenfalls mit „Speichern“ gesichert, bzw. können durch Klick auf „Abbrechen“ beendet werden.
In diesem Bearbeitungsfenster besteht - analog zum „Flächenänderungsauftrag erstellen“-Werkzeug - außerdem die Möglichkeit, den Punkt „Geometrie übernehmen“ anzuklicken. Mit diesem können bereits vorhandene Geometrien ausgewählt werden, indem ggf. mehrmals auf die Feldstücksfläche geklickt wird. Das System wechselt zwischen den verschiedenen Ebenen (analog der Anordnung in der Legende). Die aktuell ausgewählte Feldstücksgrenze wird orange umrahmt. Mit Klick auf „Übernehmen“ kann diese Fläche in den Änderungauftrag übernommen werden.
Das Werkzeug „Feldstücksänderungauftrag löschen“ löscht einen vorhandenen - offenen - Änderungsauftrag.
Sowohl Bearbeiten als auch Löschen funktioniert nur, wenn der Flächenänderungsauftrag noch nicht vom Sachbearbeiter bearbeitet, bzw. eingepflegt wurde.
Auf einem Feldstück, auf dem bereits ein offener Änderungauftrag vorliegt, ist in der Ebene "Feldstücke" das Werkzeug „Flächenänderungsaufrag erstellen“ auswählbar. Durch Klicken auf dieses Werkzeug wird der bestehende Auftrag geöffnet. Das System erlaubt nur einen offenen Änderungsauftrag je FS.
Wenn ein Flächenänderungsauftrag vom Sachbearbeiter eingepflegt wurde, ist er dadurch aus der Ebene „Feldstücke Änderung“ in die Ebene „Feldstücke Änderung abgeschlossen“ überführt worden.
Im Menü auf der linken Seite ist die Liste „Änderungsaufträge“ eingeblendet. Dort kann jederzeit der Status der im Betrieb vorhandenen Änderungsaufträge je Feldstück und ausgewähltem Jahr eingesehen werden.

Mögliche Status:

  • „offen“ bedeutet: der Auftrag kann noch abgeändert oder gelöscht werden – er ist vom Sachbearbeiter noch nicht umgesetzt und eingepflegt worden.
  • „umgesetzt“ heißt, dass das Feldstück gemäß des Änderungsantrags vollständig vom Sachbearbeiter geändert worden ist. In diesem Status können keine Anpassungen an diesem Flächenänderungsauftrag mehr vorgenommen werden. Er kann außerdem nicht mehr gelöscht werden.
  • „teilweise umgesetzt“ bedeutet, dass ein Teil der gewünschten Änderungen übernommen wurde. Anpassen oder Löschen dieses Änderungsauftrags ist nicht mehr möglich. Sollte darüber hinaus noch Änderungsbedarf am Feldstück bestehen, muss erneut ein Flächenänderungsauftrag erstellt werden.
  • „abgelehnt“ als Status im Flächenänderungsauftrag heißt, dass die Mitarbeiter im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Änderungswunsch nicht umsetzen konnten. Nachträgliches Bearbeiten dieses Änderungsauftrags ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Abzugsfläche erstellen

Diese Ausgrenzung innerhalb eines Feldstücks kann aktuell noch nicht über den Flächenänderungsauftrag erfasst werden, sondern muss den zuständigen Sachbearbeitern am AELF übermittelt werden. Hierfür kann z. B. die Mitteilungsfunktion genutzt werden, zu finden im Menü „Start“ unter Punkt „Mitteilung erfassen“. Die Ausgrenzung am Feldstücksrand (Flächenänderung) ist mit dem oben beschriebenen Flächenänderungsauftrag möglich.

Weitere Funktionen

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link